Symbolbild Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung (Symbolbild) © 2023 mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH

Als Vorreiterin bear­bei­tet die mellon Gesell­schaft für nach­haltige Infra­struk­tur mbH derzeit ihre ersten vier kommu­nalen Wärme­pla­nungen auf Basis der Impuls­förderung aus der Kommunal­richt­linie. Nun begin­nen wir mit den ersten konkre­ten Schrit­ten zur Ermitt­lung einer klima­neu­tralen Wärme­ver­sor­gung für Kom­munen in Sachsen. Neben Markkleeberg und Reichenbach im Vogtland star­ten wir im Rahmen eines Ko­ope­rations­pro­jektes auch mit der Er­stel­lung einer kom­mu­nalen Wärme­planung für Limbach-Oberfrohna und Plauen.

Vorgehen

Zu Beginn wird eine räum­lich auf­ge­löste Bestands­ana­lyse sowie Energie- und Treib­haus­gas­bilanz vor­ge­nom­men und räum­lich dar­ge­stellt. In einem wei­te­ren Schritt wird diese um die Er­mitt­lung von Energie­ein­spar­poten­zia­len und loka­len Poten­zia­len er­neuer­barer Ener­gien ergänzt. Neben der Ab­schät­zung mög­li­cher Ener­gie­ein­spar­poten­ziale in den Ver­brauchs­sek­toren pri­vate Haus­halte, Gewerbe/Handel/Dienst­leis­tungen und Indus­trie wird ein Haupt­augen­merk auf der Recher­che und Be­wer­tung von loka­len Poten­zia­len er­neuer­barer Ener­gien lie­gen. Hier­zu zählen bspw. die Umwelt­wärme­nut­zung aus den Seen und Geo­ther­mie. Die Bestands- und Poten­zial­ana­lysen werden in einer Strategie- und Maß­nahmen­ent­wick­lung zu­sammen­geführt. In dieser werden schließ­lich bis zu drei Fokus­gebiete genauer unter die Lupe genom­men und mög­liche Er­schließungs­wege für eine ge­mein­same Fern­wärme­ver­sor­gung er­mit­telt. Die da­raus ab­ge­lei­teten Maß­nahmen­empfeh­lungen für die Um­setzungs­zeit wer­den Con­trolling-, Ver­stetigungs- und Kommuni­kations­kon­zepte flan­kieren und in Form von sepa­raten Kapi­teln er­stellt. Der ge­samte Pro­zess wird durch eine Steu­erungs­gruppe sowie eine Akteurs­betei­ligung be­glei­tet.

Gliederung der Untersuchung

Die Unter­suchung glie­dert sich ent­spre­chend der Vor­ga­ben aus dem tech­nischen Annex zur Kommunal­richt­linie in fol­gende Punkte:

  • Bestands­analyse sowie Energie- und Treib­haus­gas­bilanz inklu­sive räum­licher Dar­stel­lung,
  • Poten­zial­ana­lyse zur Er­mitt­lung von Ener­gie­ein­spar­poten­zialen und loka­len Poten­zialen er­neuer­barer Ener­gien,
  • Stra­tegie und Maß­nahmen­kata­log,
  • Betei­li­gung von Ver­wal­tungs­ein­hei­ten und aller wei­te­ren rele­van­ten Akteure,
  • Ver­steti­gungs­stra­tegie,
  • Con­trolling­kon­zept,
  • Kommuni­ka­tions­stra­tegie,
  • End­re­dak­tion und Fertig­stel­lung des kommu­nalen Wärme­plans,
  • Organ­isa­tion und Durch­füh­rung von Akteurs­betei­li­gung sowie
  • Instru­mente für die beglei­tende Öffent­lich­keits­arbeit.
Ausblick

Aus der Er­stel­lung des Kon­zep­tes erge­ben sich für die Stadt­ver­wal­tung oder Eigen­tümer von Gebäu­den keine Ver­pflich­tungen zur Um­setzung ent­wickel­ter Maß­nah­men. Die Wärme­pla­nung gemäß För­derung dient der Er­mitt­lung aller not­wen­di­gen Grund­lagen, die für die spä­tere Aus­wei­sung eines Wärme­­plans er­for­der­lich sind.