Der Leipziger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 beschlossen, den “Bauturbo” zu nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Die neuen bundesrechtlichen Regelungen aus dem Oktober 2025 sollen es ermöglichen, bestimmte Bauvorhaben statt in mehreren Jahren innerhalb von zwei bis drei Monaten zu genehmigen. Ziel ist es, Kosten zu reduzieren, Projekte schneller umzusetzen und damit den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
Die Stadtverwaltung prüft ab sofort bei allen geeigneten innerstädtischen Wohnungsbauvorhaben, ob der Bauturbo angewendet werden kann – vor allem kleinere Projekte ohne naturschutzrechtliche Konflikte sind hierfür prädestiniert. Für größere oder planungsrechtlich komplizierte Vorhaben bleibt die Entscheidung, ob der Bauturbo angewendet wird zunächst dem Stadtrat vorbehalten.
Begleitung durch das Verfahren: Vom Machbarkeitscheck bis zur Genehmigung
Auch wenn in vielen Fällen kein Bebauungsplanverfahren mehr erforderlich ist, benötigt der Bauantrag weiterhin umfangreiche Fachgutachten (z. B. Lärm, Umwelt, Verkehr, Klimaanpassung) – deren Erstellung und Abstimmung koordinieren wir in gewohnter Weise für Sie:
Sie haben ein Projekt – wir liefern die Grundlage, damit es Realität wird.


